Massnahme 4.1.2.4

Massnahmenplan II (2025-2027) zur Diversity Perspektive der Armee

4.1.2.4.

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Inhalt

Der Massnahmenplan II (2025-2027) zur Diversity Perspektiver Armee enthält Massnahmen zur Förderung des Frauenanteils und der Diversität im Allgemeinen in der Schweizer Armee. Die auf der Studie «Diskriminierung und sexualisierte Gewalt» konzipierten Massnahmen zu Prävention, Schutz, Verfahrensoptimierung und Dialog mit anderen Organisationen wurden in den Massnahmenplan II integriert.

Ziel

Es sind Massnahmen vorhanden zu Prävention und Schutz vor Diskriminierung und (sexualisierter) Gewalt. Die kontinuierliche Prozessanalyse nach objektiven, zweckmässigen und transparenten Kriterien gemäss der Diversity Strategie Schweizer Armee schreitet voran. Die geplanten Forschungsprojekte sind abgeschlossen und liefern eine Datengrundlage für weitere Massnahmen. Human Security ist in Ausbildung und Einsätzen integriert.

Federführend

Generalsekretariat VBS GS-VBS, Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS

Partner/-innen

Schweizer Armee, Kommando Ausbildung, Fachstelle Frauen in der Armee und Diversity (FiAD)

Status

Initialisiert

Umsetzungsstand

Nach der Genehmigung der Diversity Perspektive durch die Armeeführung (01/23) und die Departementschefin (06/23) wurde der der Geltungsbereich auf alle Personenkategorien ausgeweitet (Miliz wie auch Mitarbeitende, inklusive Berufsmilitär und Angehörige des militärischen Friedensförderungsdienstes) und der dazugehörige Massnahmenplan I (2022-2024) umgesetzt. Der Massnahmenplan II setzt Daueraufgaben und noch nicht abgeschlossene Massnahmen fort und enthält neu hinzugekommene Massnahmen basierend auf der Studie «Diskriminierung und sexualisierte Gewalt». 

Meilensteine / Zeitplan

Der Massnahmenplan wird bis Ende 2027 umgesetzt. Eine halbjährliche Evaluation misst den Umsetzungsstand.


Gesetzliche Grundlagen
Bestehende

Dienstreglement der Armee
Für Berufsmilitär: zusätzlich Personalrecht des Bundes
Für Angehörige des militärischen Friedensförderungsdienstes: zusätzlich «Verordnung über das Personal für die Friedensförderung, die Stärkung der Menschenrechte und
die humanitäre Hilfe (PVFMH)» und «Verordnung des VBS über das Personal für die Friedensförderung, die Stärkung der Menschenrechte und die humanitäre Hilfe (PVFMH-VBS)»

Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende

Indikatoren / quantitative Ziele

Die Massnahmen des Massnahmenplans II sind abgeschlossen bis Ende 2027, Daueraufgaben werden fortgesetzt.

Weitere Grundlagen

Der Massnahmenplan II ist Bestandteil der Diversity Strategie der Armee.

Ressourcen

Personelle Ressourcen: insgesamt 5 FTE (6 Mitarbeitende)


Handlungsfeld

Diskriminierung Informations-, Sensibilisierungs- und Schulungsmassnahmen in allen Bereichen und insbesondere in den Institutionen, die dazu beitragen können, Diskriminierung, Sexismus und Geschlechterstereotypen zu verhindern, sind entwickelt

Inwiefern sind Kantone, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?