Handlungsfeld

Berufliches und öffentliches Leben

Die wirtschaftliche Autonomie der Frauen wird während ihres ganzen Lebens gestärkt, unabhängig von ihrem Zivilstand und ihrer familiären Situation.

Beschrieb Ziele und Massnahmen

Beschrieb

Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit ist ein wichtiger Faktor, damit Frauen in den Arbeitsmarkt einsteigen, dort verbleiben oder wiedereinsteigen. Werden den Frauen weniger Hürden für die Arbeitsmarktbeteiligung in den Weg gelegt, wird es Frauen und Männern ermöglicht, die bezahlte Erwerbstätigkeit und die unbezahlte Haus- und Betreuungsarbeit ohne finanzielle Einbussen ausgeglichen untereinander aufzuteilen. Dadurch wird gleichzeitig die wirtschaftliche Unabhängigkeit der Frauen gefördert. Notwendig ist auch eine bessere Durchmischung der Geschlechter auf allen Verantwortungsebenen und in allen Sektoren, woraus sich gleichzeitig eine positive Wirkung auf die Leistung und den Erfolg der Unternehmen ergeben kann. Bedingung hierfür ist eine Ausbildungs- und Berufswahl, die frei von Geschlechterstereotypen und Diskriminierung ist. Auch in den politischen, wirtschaftlichen und öffentlichen Entscheidungsgremien soll die paritätische Vertretung von Frauen und Männern angestrebt werden.

Die Gleichstellung im beruflichen und öffentlichen Leben und die stärkere Präsenz der Frauen im Arbeitsmarkt führen auch zu einer Verringerung des Gefälles bei den Altersrenten zwischen den Geschlechtern. Dadurch wird die wirtschaftliche Autonomie der Frauen während ihres ganzen Lebens gestärkt und ihre Situation im Rentenalter verbessert sich, unabhängig davon, ob sie verheiratet, ledig oder verwitwet sind oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben.

 

Ziele und Massnahmen

Beitrag des Bundes

Beitrag der Bundesverwaltung

Beitrag auf internationaler Ebene

Beitrag der Kantone

Beitrag der Gemeinden und Städte

1.5.V.1 Lohngleichheit bei der Auftragsvergabe Stadt Bern, Stadt Zürich
1.5.V.2 Pilotprojekt «Werkplatz Égalité Die Plattform für Gleichstellung in Unternehmen» Stadt Bern
1.5.V.3 Die Lohngleichheit garantieren Stadt Freiburg
1.5.V.4 Prävention, Sensibilisierung und Kampf gegen Sexismus und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz Stadt Genf
1.5.V.5 Engagement der Stadt für Lohngleichheit in der Verwaltung Stadt Yverdon-les-Bains
1.5.V.6 Neue Personalstatuten Stadt Yverdon-les-Bains
1.5.V.7 Präventionsangebot gegen sexuelle und sexistische Belästigung am Arbeitsplatz Stadt Zürich
1.5.V.8 Lohngleichheit bei öffentlichen Beschaffungswesen und Subventionen Stadt Lausanne
1.5.V.9 Bekämpfung von Belästigung in der Verwaltung Stadt Lausanne
1.5.V.10 Prävention, Sensibilisierung und Bekämpfung von Sexismus und sexueller Belästigung in der Verwaltung Stadt Yverdon-les-Bains
1.5.V.11 Lohngleichheit mit dem Fair-ON-Pay-Label zertifiziert Stadt Neuenburg
1.5.V.12 Ausbildung "Mobbing vorbeugen und dagegen vorgehen" Stadt Neuenburg
1.5.V.13 Neues "Statut des Gemeindepersonals" und "Ausführungsreglement zum Statut des Gemeindepersonals" Stadt Neuenburg
1.5.V.14 Implementierung der inklusiven Sprache innerhalb der Gemeindeverwaltung Stadt Neuenburg
1.5.V.15 Paritätische Vertretung von Männern und Frauen in Kader- und Führungspositionen Stadt St. Gallen
1.5.V.16 Ausgewogene Vertretung der Geschlechter im Kader Stadt Winterthur
1.5.V.17 Herausforderung Durchmischung : Erhöhung der Durchmischung der Geschlechter in der Verwaltung und des Anteils weiblicher Führungspositionen Stadt Lausanne
1.5.V.18 Lohngleichheitskontrollen im Beschaffungswesen Stadt Luzern
1.5.V.19 Engagement für die Gleichstellung Stadt Mendrisio
1.5.V.20 Menstruationsurlaub Stadt Yverdon-les-Bains
1.5.V.21 Charta für Gleichstellung und Diversität Stadt Yverdon-les-Bains

Interkantonaler Beitrag