Massnahme NAP IK 41

Evaluation von unterstützten Massnahmen gegen Ver­stümmelung weiblicher Genitalien und Berichterstattung an den Bundesrat

3.C.III.41. Evaluation von unterstützten Massnahmen gegen Ver­stümmelung weiblicher Genitalien und Berichterstattung an den Bundesrat

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Inhalt

BAG und SEM haben im Auftrag des Bundesrates ein Netzwerk gegen Mädchenbeschneidung initiiert und unterstützen seit 2016 dessen Massnahmen in den Bereichen Information, Prävention, Versorgung, Beratung, Sensibilisierung und Vernetzung. Zielgruppen sind sowohl Fachpersonen aus dem Gesundheits-, Integrations-, Asyl-, Gleichstellungs-, Sozial-, Kindesschutz- und Polizei-/Justizbereich, sowie Migrantinnen und Migranten aus betroffenen Communities. Der Bundesrat hat am 25. November 2020 im Rahmen des Postulatsberichts Rickli 18.3551 das BAG und das SEM beauftragt, die Massnahmen des «Netzwerks gegen Mädchenbeschneidung» weiter zu unterstützen (s. Kapitel 3.1 Finanzielle Beiträge an Dritte), zu prüfen, wie die Datenlage zu weiblicher Genitalverstümmelung in der Schweiz verbessert werden kann und die interdisziplinäre Vernetzung auf Bundesebene zu fördern (siehe Massnahme 36). Diese Massnahmen wurden evaluiert und der Bundesrat mit dem Bundesratsbeschluss vom 15.11.2023 das EDI und EJPD erneut damit beauftrag die Unterstützung des Netzwerks gegen Mädchenbeschneidung bis Ende 2029 weiterzuführen.

Ziel

In der Schweiz lebende Mädchen sind vor weiblicher Genitalverstümmelung (FGM) geschützt.
Von weiblicher Genitalverstümmelung betroffene und gefährdete Frauen und Mädchen werden von Fachpersonen kompetent betreut und beraten. Der Bundesrat ist zum Stand der Umsetzung von Massnahmen gegen Verstümmelung weiblicher Genitalien 2025-2029 informiert.

Federführend

Bundesamt für Gesundheit BAG, Eidgenössisches Departement des Innern EDI, Staatssekretariat für Migration SEM, Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD

Partner/-innen

Netzwerk gegen Mädchenbeschneidung

Status

In Umsetzung

Umsetzungsstand

Juli 2021-Dezember 2024: Unterstützung der Massnahmen des Netzwerks gegen Mädchenbeschneidung

Frühling 2023: Die Massnahmen des Netzwerks gegen Mädchenbeschneidung wurden evaluiert.

Sommer 2023: Subventionsvertrag 2021-2023 wurde bis Ende 2024 verlängert.

Herbst 2023: Berichterstattung an den Bundesrat zur Umsetzung er Massnahmen im Rahmen des Postulatsberichts 18.3551 Rickli. Mit dem Bundesratsbeschluss vom 22.11.2023 wurde das EDI (BAG (Federführung), EBG) und das EJPD (SEM) beauftragt in den Jahren 2025–2029 gemeinsam das Netzwerk gegen Mädchenbeschneidung Schweiz mit insgesamt maximal 300'000 Franken pro Jahr zu unterstützen. 

Meilensteine / Zeitplan

Juli 2021 bis Dezember 2023: Weiterführen der Unterstützung der Massnahmen des Netzwerks gegen Mädchenbeschneidung.
Frühling 2023: Evaluation der Massnahmen des Netzwerks.
Sommer 2023: Berichterstattung an den Bundesrat zur Umsetzung der Massnahmen im Rahmen des Postulatsberichts 18.3551 Rickli.
Sommer 2024: Subventionsvertrags zur Unterstützung der Massnahmen des Netzwerks gegen Mädchenbeschneidung Schweiz 2025-2029.
Frühling 2028: Das EDI (BAG (Federführung), EBG) und das EJPD (SEM) evaluieren bis Ende März 2028 die Umsetzung der realisierten Massnahmen
Frühling 2029 (bis Ende März): Berichterstattung an den Bundesrat zur Umsetzung der Massnahmen im Rahmen des BRB und Antrag zum weiteren Vorgehen.


Gesetzliche Grundlagen
Bestehende

Art. 53 Abs. 3 AIG (Grundsätze der Integrationsförderung) sowie Art. 57 AIG (Information und Beratung) und Art. 58 Abs. 3 AIG (Finanzielle Beiträge)
Art. 12g und h VIntA (SR 142.205) (Förderbereiche) sowie Art. 21 VIntA (Programme und Projekte von nationaler Bedeutung)

Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende

Nein

Indikatoren / quantitative Ziele

Fachpersonen verfügen über die notwendigen Kompetenzen oder haben Zugang zu Anlaufstellen, um Mädchen vor weiblicher Genitalverstümmelung zu schützen und betroffene Frauen und Mädchen adäquat zu beraten und zu versorgen. Die Massnahmen 2025-2029 wurden evaluiert und der Bericht an den Bundesrat ist erfolgt.

Weitere Grundlagen

Bericht des Bundesrates vom 25. November 2020 über Massnahmen gegen die weibliche Genitalverstümmelung in Erfüllung des Postulats 18.3551 Rickli / Bundesratsbeschluss 22.11.2023 «Umsetzung der Massnahmen aus dem Bericht in Erfüllung des Postulats 18.3551 Rickli «Massnahmen gegen weibliche Genitalverstümmelung» vom
25. November 2020 und weiteres Vorgehen»

Ressourcen

Innerhalb der bestehenden Mittel. Rund CHF 300’000/Jahr (2021-2029) (Unterstützung des Netzwerks gegen Mädchenbeschneidung 2021–2024/ 2025-2029).


Handlungsfeld

Geschlechtsspezifische Gewalt NAP IK: Schwerpunkt III. Sexualisierte Gewalt

Inwiefern sind Kantone, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?

Das Netzwerk gegen Mädchenbeschneidung hat die Zielsetzung, Kompetenzen bei betroffenen Fachpersonen und regionale Anlaufstellen aufzubauen. Hierbei stützen sie sich z.T. auf bestehende Regelstrukturen in den Kantonen.