Übersicht und Empfehlungen zu Massnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Cyber-Sexualdelikten
Inhalt
Bericht des Bundesrates auf der Grundlage einer wissenschaftlichen Studie, mit der die École des sciences criminelles der Universität Lausanne beauftragt wurde.
Ziel
Erstellung einer Übersicht über die bestehenden Massnahmen in der Schweiz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Cyber-Sexualdelikten, Aufzeigen allfälliger zu schliessender Lücken und gegebenenfalls Festlegung von Massnahmen, die ergriffen oder vermehrt unterstützt werden sollten zum weiteren Schutz von Minderjährigen.
Federführend
Bundesamt für Sozialversicherungen BSV, Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Partner/-innen
Begleitgruppe mit BJ, fedpol, SKP, KKPKS
Status
In Umsetzung
Umsetzungsstand
11.01.2023: Verabschiedung des Berichts des Bundesrates in Erfüllung des Postulats 19.4111 Quadranti und Publikation der Studie.
Mit dem Bericht beauftragte der Bundesrat das BSV, die Sensibilisierung eines breiteren Publikums voranzutreiben. Die Plattform Jugend und Medien des BSV setzt daher einen Schwerpunkt zum Thema «Cyber-Sexualdelikte» für die Jahre 2024-25.
- Bericht: Abgeschlossen
- Umsetzung Folge-Massnahmen: in Umsetzung
Meilensteine / Zeitplan
11.01.2023: Verabschiedung des Berichts des Bundesrates in Erfüllung des Postulats 19.4111 Quadranti und Publikation der Studie.
Ab August 2024 Beteiligung an der Sensibilisierungskampagne gegen Cyber-Sexualdelikte von Kinderschutz Schweiz in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Kriminalprävention SKP und den kantonalen und städtischen Polizeikorps, dem Bundesamt für Polizei fedpol und NEDIK.
Veröffentlichung einer neuen Rubrik zum Thema «Sexuelle Übergriffe im Netz» (Sexuelle Übergriffe im Netz – Aufklärung schützt: Jugend und Medien).
Veröffentlichung von Blog-Beiträgen auf der Website von Jugend und Medien und via Social-Media-Kanäle.
Gesetzliche Grundlagen
Bestehende
–
Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende
Nein
Indikatoren / quantitative Ziele
Verabschiedung des Berichts des Bundesrates.
Weitere Grundlagen
Postulat 19.4111 Quadranti «Kinder und Jugendliche vor der Handykamera nicht alleine lassen. Täter stoppen, die Kinder dazu anleiten oder erpressen, sexuelle Handlungen an sich selbst vorzunehmen»
Ressourcen
Ein externes Mandat im Umfang von CHF 50 000 wurde in Auftrag gegeben. Innerhalb der bestehenden Mittel BSV.
Handlungsfeld
Geschlechtsspezifische Gewalt NAP IK: Schwerpunkt III. Sexualisierte Gewalt
Inwiefern sind Kantone, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?
Für die strafrechtliche Verfolgung von Cyber-Sexualdelikten beziehungsweise der Pädokriminalität sind grundsätzlich die Kantone zuständig.