Massnahme NAP IK 39

Beitrag zur Bekämpfung von sexistischer Hassrede

3.C.III.39. Beitrag zur Bekämpfung von sexistischer Hassrede

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Inhalt

Rassistische und sexistische Hassrede, Falschinformation, Quasi-Zensur und Intransparenz werden im Bericht «Intermediäre und Kommunikationsplattformen: Auswirkungen auf die öffentliche Kommunikation und Ansätze einer Governance» als problematische Bereiche identifiziert.
• Der Bundesrat hat das UVEK beauftragt, ihm bis Ende 2022 in einem Aussprachepapier aufzuzeigen, ob und wie Kommunikationsplattformen reguliert werden sollen. Es deckt die Bereiche Falschinformation, Intransparenz und Hassrede (inkl. sexistische Hassrede) ab.
• Der Bundesrat hat am 5. April 2023 das UVEK beauftragt, unter Einbezug des Bundesamtes für Justiz (BJ) eine Vernehmlassungsvorlage zur Regulierung sehr grosser Kommunikationsplattformen auszuarbeiten.
• Das BAKOM hat im Frühjahr 2020 Forschende dazu eingeladen, Projektskizzen zu den Themenschwerpunkten digitale Desinformation und Hassrede einzureichen; deren Resultate liegen Mitte 2022 vor (Intermediäre und Kommunikationsplattformen). 2022 wird eine neue Ausschreibung zu Forschungs-Projekten im Bereich digitaler Hassrede durchgeführt, deren Resultate Mitte 2024 vorliegen.
• Erarbeiten des Berichts in Erfüllung des Postulats 21.3450 SiK-SR «Hassreden. Bestehen gesetzliche Lücken?». Der Bericht wird Ende 2023 vorliegen und deckt Hassrede (inkl. sexistische Hassrede) online wie offline ab.

Ziel

Beitrag zu einem effektiven Schutz vor illegaler sexistischer Hassrede und Desinformation: Prüfung von Massnahmen im Rahmen der untenstehenden Berichte. Prüfung von gesetzlichen Lücken beim Schutz der Rechte von Nutzenden gegenüber Intermediären.

Federführend

Bundesamt für Kommunikation BAKOM, Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK

Partner/-innen

Delegierte von Bundes- und Kantonsstellen im Rahmen der Begleitgruppe zur Umsetzung des Postulats 21.3450 SiK-SR «Hassreden. Bestehen gesetzliche Lücken?» sowie zur Erarbeitung der Vernehmlassungsvorlage zur Regulierung sehr grosser Kommunikationsplattformen.

Status

In Umsetzung

Umsetzungsstand

Bericht zum Postulat 21.3450 wurde publiziert > LINK 

Abschlussberichte einzelner Forschungsprojekte sind publiziert > LINK

Meilensteine / Zeitplan

Ende 2022: Aussprachepapier liegt vor.
Ende 2023: Bericht zum Postulat 21.3450 SiK-SR liegt vor.
Mitte 2024: Resultate Forschungsprojekte zu digitaler Hassrede liegen vor.
Zweite Hälfte 2024: Vernehmlassung zur Plattformregulierung wird durchgeführt.
Ende 2024: Alle Schlussberichte der unterstützten Forschungsprojekte sind publiziert


Gesetzliche Grundlagen
Bestehende

Die Arbeit an den Berichten – insbesondere Aussprachepapier – prüft, ob digitale Plattformen reguliert werden müssten und wenn ja, wie sie reguliert werden könnten.  Der Bericht zum Postulat 21.3450 SiK-SR prüft, ob Lücken (gesetzlich / präventiv) bestehen und benennt diese.

Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende

Die Vernehmlassungsvorlage erarbeitet eine neue Regulierungsgrundlage für sehr grosse Kommunikationsplattformen

Indikatoren / quantitative Ziele

Berichte und Forschungsarbeiten sind abgeschlossen und deren Resultate veröffentlicht. Aussprachepapier ist beim Bundesrat eingereicht. Die Vernehmlassung für die Regulierungsvorlage ist abgeschlossen.

Weitere Grundlagen

Bericht «Intermediäre und Kommunikationsplattformen: Auswirkungen auf die öffentliche Kommunikation und Ansätze einer Governance»
Bericht «Herausforderungen der künstlichen Intelligenz» der interdepartementalen Arbeitsgruppe «Künstliche Intelligenz» an den Bundesrat Ergebnisse der unterstützten Forschungsprojekte

Ressourcen

Berichte: Teil der laufenden Arbeiten.
Forschung: Forschungskredit.
Vernehmlassungsvorlage: Teil der laufenden Arbeiten.


Handlungsfeld

Geschlechtsspezifische Gewalt NAP IK: Schwerpunkt III. Sexualisierte Gewalt

Inwiefern sind Kantone, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?