Prüfung einer Empfehlung zur Implementierung von Konzepten in den Kantonen zur medizinischen Versorgung von Opfern sexualisierter und häuslicher Gewalt
Inhalt
Die Umsetzung wird von den Arbeiten und Resultaten zur Massnahme 37 abhängen. Dazu wird die GDK in der geplanten Arbeitsgruppe zur Massnahme 37 Einsitz nehmen. Gestützt auf die Erkenntnisse und Beurteilungen in der Massnahme 37 wird seitens GDK und SKHG geklärt, ob Empfehlungen an die Kantone zu richten sind, welche die Implementierung von Konzepten zur medizinischen Versorgung von Opfern sexualisierter und häuslicher Gewalt unterstützen können. Die entsprechenden Empfehlungen wären seitens GDK und SKHG (in Absprache mit SODK und KKJPD) zu erarbeiten.
Ziel
Information, Unterstützung und Sensibilisierung der Kantone (bei Bedarf): Kantone haben Kenntnis über Grundlagen, Nutzen und Beispiele, die sie in der Erarbeitung/Weiterentwicklung/Optimierung von Konzepten zur medizinischen Versorgung von Opfern sexualisierter und häuslicher Gewalt unterstützen können.
Federführend
Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren GDK, Schweizerische Konferenz gegen Häusliche Gewalt SKHG
Partner/-innen
Arbeitsgruppe der SKHG zu Massnahme 37
Status
Sistiert/Nicht umgesetzt
Umsetzungsstand
Die Arbeiten sind sistiert bis zum Abschluss von Massnahme 37 NAP IK.
Meilensteine / Zeitplan
1. Quartal 2026: Distribution eines allfälligen Factsheets/Schreibens zur Massnahme nach Abschluss der Arbeiten der Massnahme 37 «Sicherstellung der (rechts)medizinischen Versorgung von Opfern sexueller Gewalt (Krisenzentren)». Weiterer Verlauf abhängig von den Resultaten der Massnahme 37.
Gesetzliche Grundlagen
Bestehende
–
Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende
Eher nein.
Indikatoren / quantitative Ziele
1 Factsheet / Schreiben (zu definieren), abhängig von den Resultaten der Massnahme 37.
Weitere Grundlagen
Bericht des Bundesrates vom 20. März 2020 über die Medizinische Versorgung bei häuslicher Gewalt in Erfüllung des Postulats 14.4026 der Sozialdemokratischen Fraktion
Ressourcen
Hängt von Existenz und Umsetzungsstand von Konzepten zur medizinischen Versorgung von Opfern sexualisierter und häuslicher Gewalt ab.
Handlungsfeld
Geschlechtsspezifische Gewalt NAP IK: Schwerpunkt III. Sexualisierte Gewalt
Inwiefern sind Kantone, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?
Hängt von Existenz und Umsetzungsstand von Konzepten zur medizinischen Versorgung von Opfern sexualisierter und häuslicher Gewalt ab.