Weiterführung und Ausbau des Austauschs und der interdisziplinären Zusammenarbeit relevanter vom Thema Verstümmelung weiblicher Genitalien betroffenen Stellen auf Ebene Bund und Kantone
Inhalt
Die Prävention der Verstümmelung weiblicher Genitalien sowie der Schutz und die Versorgung betroffener Frauen und Mädchen ist ein interdisziplinäres Thema. Der Bund hat in Folge politischer Vorstösse Aufgaben in diesem Bereich übernommen, viele Kompetenzen bei der Umsetzung liegen aber bei den Kantonen. Durch ein jährliches interdisziplinäres Treffen sollen sowohl verschiedene Politikbereiche als auch verschiedene staatliche Ebenen in Austausch treten. Dabei soll insbesondere die Umsetzung der Massnahmen, die der Bundesrat im Zusammenhang mit seinem Bericht in Erfüllung des Postulats 18.3551 Rickli beschlossen hat, besprochen werden.
Ziel
Interdisziplinärer Austausch der Behörden auf Ebene Bund und der kantonalen Koordinationsorgane zur Prävention der Verstümmelung weiblicher Genitalien.
Federführend
Bundesamt für Gesundheit BAG, Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Partner/-innen
SEM
Status
Daueraufgabe
Umsetzungsstand
Ein Konzept für interregionale/kantonale Austauschtreffen und Austauschtreffen auf Bundeseben wurde erarbeitet. Jährliche Treffen auf regionaler Ebene haben stattgefunden. Austauschtreffen des Bundes haben aus Ressourcengründen nur einmal (2022) stattgefunden.
Meilensteine / Zeitplan
Frühling 2022: Einladung Vertretende von Bundesbehörden und kantonalen Koordinationsorganen.
Herbst 2022: erstes Austauschtreffen.
Herbst 2024: Austauschtreffen von Vertretenden von Bundesbehörden und kantonalen Koordinationsorganen.
Gesetzliche Grundlagen
Bestehende
–
Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende
Nein
Indikatoren / quantitative Ziele
Die Austauschtreffen haben stattgefunden.
Weitere Grundlagen
Bericht des Bundesrates vom 25. November 2020 über Massnahmen gegen die weibliche Genitalverstümmelung in Erfüllung des Postulats 18.3551 Rickli / Bundesratsbeschluss vom 22.11.2023 zum weiteren Vorgehen des Bundes zur Prävention weiblicher Genitalverstümmelung
Ressourcen
Innerhalb der bestehenden Mittel.
Handlungsfeld
Geschlechtsspezifische Gewalt NAP IK: Schwerpunkt III. Sexualisierte Gewalt
Inwiefern sind Kantone, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?
Kantone und Gemeinden werden möglicherweise über die kantonalen Koordinationsgremien informiert.