Massnahme NAP IK 32

Durchführung Informationskampagne gegen sexualisierte Gewalt (Zeithorizont 2026)

3.C.III.32. Durchführung Informationskampagne gegen sexualisierte Gewalt (Zeithorizont 2026)

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Inhalt

Erarbeitung geeigneter Massnahmen zur Sensibilisierung und Befähigung der Zielgruppen im Umgang mit sexualisierter Gewalt.

Ziel

Reduktion von sexualisierter Gewalt

Federführend

Schweizerische Kriminalprävention SKP

Partner/-innen

EBG

Status

Initialisiert

Umsetzungsstand

Mai 2024: Sensibilisierungskampagne «Gut ausgegangen?» zu Sicherheit im Nachtleben, teilweise Thematisierung von sexualisierter Gewalt

Juli 2024: Ausstrahlung eines Erklärvideos auf sozialen Medien im Bezug auf «Sextortion bei Erwachsenen»; Anpassung der vorhandenen Broschüren mit den Änderungen zum Sexualstrafrecht ab 01. Juli 2024 (z.B. Broschüren «Häusliche Gewalt», «Alles was Recht ist: Pornografie»).

Meilensteine / Zeitplan

Q2 2024: Erarbeitung Gewaltpräventionsstrategie SKP 2025-2027 (inkl. Themenbereich zu sexualisierter Gewalt)

Q4 2024: Konzept/ Idee Kampagne / Partnerschaften mit Multiplikator/-innen schaffen

Q2 2025: GoLive der Kampagne, massenmediale Kommunikationsmassnahmen und Distribution durch kantonale und städtische Polizeikorps sowie weitere Multiplikator/-innen

Q3 2025: Evaluierung der Kampagne und Definition von zusätzlichen und/oder ergänzenden Massnahmen für 2026

2026: wiederholte Durchführung massenmedialer Kommunikationsmassnahmen; Prüfung Fachinputs zu sexualisierter Gewalt anlässlich einer Fachkonferenz 2026


Gesetzliche Grundlagen
Bestehende

Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende

Nein

Indikatoren / quantitative Ziele

Messgrössen der Kampagne wie z.B. Anzahl erreichte Personen, Anzahl Webseite-Besucher/-innen, Zufriedenheit der Multiplikator/-innen etc.

Weitere Grundlagen

Ressourcen

Personelle Ressourcen der SKP, Budget pro Kampagne / Projekt intern definiert. Prüfen der Einreichung eines Gesuches um Finanzhilfen Gewaltprävention beim EBG.


Handlungsfeld

Geschlechtsspezifische Gewalt NAP IK: Schwerpunkt III. Sexualisierte Gewalt

Inwiefern sind Kantone, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?

Kantonale und städtische Polizeien fungieren als Multiplikator/-innen der Kampagnenmassnahmen.