Sensibilisierung und Schulung von Fachpersonen für die Zugänglichkeit von Beratungs- und Unterstützungsangeboten sowie die spezifischen Bedürfnisse von Opfern von Gewalt mit Behinderungen
Inhalt
Menschen mit Behinderung gehören zur Bevölkerungsgruppe mit einem überdurchschnittlich grossen Gewaltrisiko. Gemäss verschiedenen internationalen Studien sind sie häufiger den verschiedenen Gewaltformen ausgesetzt und erleiden zudem spezifische Gewalt, insbesondere, wenn sie im Alltag auf Pflege und Unterstützung angewiesen sind. Sie können auch selber Gewalt ausüben, sei es aufgrund einer Behinderung oder nicht. In jedem Fall haben sie besondere Bedürfnisse beim Zugang zu Beratungs- und Unterstützungsangeboten im Zusammenhang mit Gewalt. Diese Bedürfnisse betreffen sowohl materielle Aspekte (Zugänglichkeit von Beratungsräumlichkeiten oder Informationsmaterial) als auch immaterielle Aspekte (Zugang auch mit Begleitperson, was erfordert, dass die Fachperson der Beratungsstelle für das Thema Behinderung sensibilisiert ist und weiss, welche Angebote es für diese Betroffenengruppe gibt und an welche Fachstellen sie gegebenenfalls weiterverwiesen werden können, sowie fähig ist, mit Menschen mit besonderen Bedürfnissen vorurteilsfrei und ohne unangemessene Verhaltensweisen [Infantilisierung, übermässiger Schutz usw.] zu kommunizieren). Die bestehenden Angebote und Fachpersonen sind nicht ausreichend darauf vorbereitet, diesen unterschiedlichen Bedürfnissen gerecht zu werden. Frauen mit Behinderungen sind aufgrund der Häufung mehrerer benachteiligender Faktoren (Intersektionalität) besonders gefährdet und weisen spezifische Bedürfnisse auf.
Ziel
2026 sind Massnahmen ergriffen zur Verbesserung der Zugänglichkeit zu Beratungs- und Unterstützungsangeboten für Opfer von Gewalt und zur Aus- und Weiterbildung von Fachpersonen, die mit Menschen mit Behinderung arbeiten.
Federführend
Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen EBGB, Eidgenössisches Departement des Innern EDI, Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren SODK
Partner/-innen
Kantone, BJ (BJ über die Finanzhilfen spezifisch für Ausbildung von Opferhilfefachpersonen)
Status
In Umsetzung
Umsetzungsstand
2024: Austausch SODK/EBGB zum Thema hat stattgefunden
Meilensteine / Zeitplan
Ende 2022: Formulieren konkreter Vorschläge zur besseren Berücksichtigung der Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung in Hilfs- und Unterstützungsangeboten.
2024: Austausch SODK/EBGB: Die SODK sondiert mögliche Gefässe, die sich für Sensibilisierungsarbeiten eigenen (CAS Opferhilfe, Praxisausbildung 24/7-Hotline). Weitere Massnahmen auf der Basis des Online-Hilfsmittels des EBGB (Massnahme 7)
Ende 2026: Opferhilfefachpersonen sind sensibilisiert für das Thema der Zugänglichkeit von Beratungs- und Unterstützungsangeboten für Menschen mit Behinderungen und speziell für Frauen mit Behinderungen, die von Gewalt betroffen sind (als Opfer oder als Gewaltausübende). Es besteht ein Weiterbildungsangebot zu diesen Aspekten, das den Fachpersonen bekannt ist.
Gesetzliche Grundlagen
Bestehende
OHG
BehiG
UN-BRK
Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende
Nein
Indikatoren / quantitative Ziele
Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats 20.3886 Roth vom 16.6.2023.
Weitere Grundlagen
Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats 20.3886 Roth 16.6.2023.
Erster Staatenbericht der Schweiz vom 18. Juni 2021 zur Umsetzung der Istanbul-Konvention.
Alternativbericht der Zivilgesellschaft, Hg. Netzwerk Istanbul Konvention, Juni 2021.
Ressourcen
Innerhalb der bestehenden Mittel.
Handlungsfeld
Geschlechtsspezifische Gewalt NAP IK: Schwerpunkt II. Aus- und Weiterbildung von Fachpersonen und ehrenamtlich Tätigen
Inwiefern sind Kantone, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?
Die Kantone sind in ihrer Zuständigkeit für die Opferhilfe-Beratungsstellen direkt betroffen.