Massnahme NAP IK 19

Bekanntmachung und Unterstützung bei der Implementierung von Modellen guter Praxis (beispielsweise im Bereich Forensic Nursing)

3.C.II.19. Bekanntmachung und Unterstützung bei der Implementierung von Modellen guter Praxis (beispielsweise im Bereich Forensic Nursing)

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Inhalt

Per Mitte 2022 erarbeitet das BAG eine Webseite mit Praxisbeispielen aus diversen Bereichen der Gesundheitsversorgung. Ziel der Webseite ist es, das Wissen und die Erfahrungen von gelungenen Projekten und Massnahmen einem breiten Interessiertenkreis zur Verfügung zu stellen. Im Rahmen dieser Webseite sollen auch Praxisbeispiele aus der Thematik der häuslichen Gewalt und Gewalt gegen Frauen aufgeschaltet werden.

Ziel

Bekanntmachung von Praxismodellen zur Thematik der häuslichen Gewalt und Gewalt gegen Frauen bei Fachpersonen und in der interessierten Bevölkerung. 

Federführend

Bundesamt für Gesundheit BAG, Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Partner/-innen

SKHG

Status

In Umsetzung

Umsetzungsstand

Mitte 2022: Aufschaltung der Webseite «Blueprint» zu Modellen für gute Praxis: www.bag-blueprint.ch. Modelle guter Praxis aus dem Gesundheitswesen (aktuell v.a. für Pflegefachpersonen und Hebammen) wurden in der neuen Rubrik «Häusliche Gewalt und Gewalt an Frauen» veröffentlicht. Weitere Modelle (insbesondere für andere Gesundheitsberufe) werden laufend gesucht.

November 2023: Publikation Broschüre BAG «Erkennen. Ansprechen. Handeln. Häusliche Gewalt und Gewalt gegen Frauen: Handlungsmöglichkeiten im Gesundheitswesen» (Shop Bundespublikationen Suchbegriff «316.418»).

Die Broschüre portraitiert fünf Modelle guter Praxis zum Umgang mit häuslicher Gewalt im Gesundheitswesen. Sie soll Gesundheitsinstitutionen dazu inspirieren, Massnahmen für die Erkennung und Behandlung von häuslicher Gewalt umzusetzen. Spitäler der Schweiz werden aktuell über die Broschüre per E-Mail informiert. Die Stakeholder erhalten ebenfalls Kopien der Broschüre.

Januar 2024: Versand Newsletter Gesundheitsberufe der Abteilung Gesundheitsversorgung und Berufe des BAG: Nennung der Broschüre und der neuen Rubrik der Blueprint Website. Der Newsletter richtet sich an Personen aus den Berufsgruppen, die im Medizinalberufegesetz (MedBG; SR 811.11), im Psychologieberufegesetz (PsyG; SR 935.81) und im Gesundheitsberufegesetz (GesBG; SR 811.21) geregelt sind.

März 2024: Versand Newsletter Gesundheitliche Chancengleichheit: Nennung der Broschüre und der neuen Rubrik der Blueprint Website. Der Newsletter richtet sich an Personen in der Gleichstellungsarbeit und der Gesundheitsversorgung.

Juni 2024: Publikation der spectra-Ausgabe «Häusliche Gewalt». In dieser Ausgabe wird die Thematik Häusliche Gewalt und Gesundheit aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchtet. Das Magazin «spectra» richtet sich an Gesundheitsfachpersonen und Akteurinnen und Akteure im Gesundheitswesen.

Auf der Website des BAG werden laufende Entwicklungen zur Thematik veröffentlicht: Gesundheitsberufe und Bekämpfung von häuslicher Gewalt und Gewalt gegen Frauen

Meilensteine / Zeitplan

Mitte 2022: Aufschaltung der Website «Blueprint» zu Modellen guter Praxis (www.bag-blueprint.ch) und Suche von geeigneten Praxismodellen.

Ab 2023: Publikation Broschüre BAG «Erkennen. Ansprechen. Handeln. Häusliche Gewalt und Gewalt gegen Frauen: Handlungsmöglichkeiten im Gesundheitswesen».
2024: Publikation spectra-Ausgabe «Häusliche Gewalt».
2025/2026: Ergänzung «Blueprint» mit Modellen guter Praxis aus dem Bereich Psychologie/Psychiatrie.


Gesetzliche Grundlagen
Bestehende

Gesetzliche Grundlagen
Neu zu schaffende

Nein

Indikatoren / quantitative Ziele

Zahl der erfassten Praxismodelle. Daten zum Nutzungsverhalten der Webseite.

Weitere Grundlagen

Ressourcen

Massnahme innerhalb bestehender Ressourcen umsetzbar.


Handlungsfeld

Geschlechtsspezifische Gewalt NAP IK: Schwerpunkt II. Aus- und Weiterbildung von Fachpersonen und ehrenamtlich Tätigen

Inwiefern sind Kantone, Städte oder Gemeinden von der Massnahme betroffen?

Die Kantone und Gemeinden sind nicht direkt involviert. Denkbar wäre, dass sie auf ihren Kanälen über die neue Webseite informieren.