Massnahmen

Aktionsplan

Aktionspläne der Gleichstellungsstrategie 2030 und der Istanbul-Konvention

Das Ziel des Aktionsplans der Gleichstellungsstrategie 2030 ist deren Umsetzung und die Konkretisierung der prioritären Massnahmen, um die Gleichstellungsperspektive 2030 des Bundesrats zu realisieren: «Frauen und Männer beteiligen sich gleichgestellt am wirtschaftlichen, familiären und gesellschaftlichen Leben. Sie geniessen während ihres ganzen Lebens die gleiche soziale Sicherheit und verwirklichen sich in einem respektvollen Umfeld ohne Diskriminierung und Gewalt.»

Nebst den prioritären Massnahmen 2021–2023 enthält der Aktionsplan der Gleichstellungsstrategie 2030 neue Massnahmen des Bundes mit einem Zeithorizont der Umsetzung bis 2030.

Das Handlungsfeld "geschlechtsspezifische Gewalt" des Aktionsplans der Gleichstellungsstrategie 2030 enthält zudem die 44 Massnahmen des Nationalen Aktionsplans der Schweiz zur Umsetzung der Istanbul-Konvention 2022–2026 (NAP IK).

Die Massnahmen sind auf verschiedenen Ebenen angesiedelt und stehen im Zuständigkeitsbereich des Bundesrats, der Eidgenössischen Departemente und ihrer Ämter sowie der Bundeskanzlei. Sie können auch einen Parlamentsbeschluss erfordern. So gehören einige in die Legislaturperiode 2021–2023 und sind Gegenstand verschiedener Strategien, Aktionspläne oder Botschaften des Bundesrats. Als wichtige Eckpfeiler für die Erreichung der Perspektive Gleichstellung 2030 bilden diese Massnahmen einen festen Bestandteil des Aktionsplans. 

Zusammenarbeit mit den Kantonen, interkantonalen Instanzen, Gemeinden und Städten

Der Bund hat alle Kantone eingeladen, ihr jeweiliges Engagement im Bereich der Gleichstellung von Frauen und Männern im Aktionsplan der Gleichstellungsstrategie 2030 sichtbar zu machen. Auch die Gemeinden und Städte wurden eingeladen, sich zu beteiligen. Dabei geht es um die Handlungsfelder «berufliches und öffentliches Leben», «Vereinbarkeit und Familie» und «Diskriminierung».

Was die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen staatlichen Ebenen im Handlungsfeld «geschlechtsspezifische Gewalt» anbelangt, so erfolgt diese im Rahmen des Nationalen Aktionsplans 2022–2026 zur Umsetzung der Istanbul-Konvention (NAP IK) und der Roadmap gegen häusliche Gewalt. Beide Massnahmen sind Bestandteil des Aktionsplans der Gleichstellungsstrategie 2030. 

Informationen zu den Massnahmen und zum Stand der Umsetzung werden durch die federführenden Einheiten zur Verfügung gestellt.

 



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